Live-Ticker
  • Uhr

    Neuer Fahrplan

    +++ Bitte beachten Sie unseren neuen Fahrplan ab dem 15.12.2024 +++

  • Uhr

    Fahrstuhl Ost in Henstedt-Ulzburg defekt

    +++ Der Fahrstuhl am Bahnsteig Ost/Richtung Kaltenkirchen ist defekt. Ein Techniker wurde informiert +++

Uhr

Neuer Fahrplan

+++ Bitte beachten Sie unseren neuen Fahrplan ab dem 15.12.2024 +++

Uhr

Fahrstuhl Ost in Henstedt-Ulzburg defekt

+++ Der Fahrstuhl am Bahnsteig Ost/Richtung Kaltenkirchen ist defekt. Ein Techniker wurde informiert +++

Barrierefreies Reisen

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderung: Auch Senior:innen, Kinder, Eltern und Menschen mit vorübergehender Einschränkung ihrer Mobilität profitieren davon. Nicht zuletzt der demografische Wandel zeigt, wie wichtig das Thema ist: Wir werden alle immer älter. Das Barrierefreiheitsprogramm, welches hier zum Download bereitsteht, zeigt wie sich die AKN den jetzigen und künftigen Anforderungen stellt.

Mobilitätshilfen zur Weiterfahrt mit der DB befinden sich an den DB Bahnhöfen Elmshorn, Neumünster und Hamburg-Altona. Unter der Rufnummer 030/6521 2888 erreichen Sie den Mobilitätsservice und erhalten hier weitere Auskünfte zur Abwicklung. Eine optimale Betreuung kann laut www.bahnhof.de nur gewährleistet werden, wenn Sie sich spätestens 20:00 Uhr des Vortages Ihrer Reise, unter msz-bahn.de anmelden.

Zeiten bzgl. Mobile Servicemitarbeitende vor Ort, Angaben von www.bahnhof.de entnommen:

Elmshorn:

Mo-Fr 05:30-22:00 Uhr

Sa 08:30-18:30 Uhr

So 11:00-21:00 Uhr

Feiertag 05:30-22:00 Uhr

Neumünster:

Mo-So 06:00-22:15 Uhr inkl. Feiertage

Hamburg-Altona:

Mo-So 06:00-22:30 Uhr inkl. Feiertage

Wichtig!
Aufgrund der veränderten Bahnsteighöhen (Ausbau S5) zwischen Quickborn und Hamburg Eidelstedt ist auf der Linie A1 (Ulzburg Süd bis Hamburg Eidelstedt) die Barrierefreiheit nicht mehr gegeben. Für Rollstuhlfahrende bestellen wir gerne ein Taxi.

Wir bitten Rollstuhlfahrende, sich unter 04191/933 933 anzumelden, damit wir ein rollstuhlgerechtes Taxi bestellen können. Das Taxi übernimmt die Beförderung vom gewünschten Startbahnhof bis zum Zielbahnhof entlang der AKN-Linien bzw. zum nächsten Bahnhof mit barrierefreiem Übergang zu den Zügen (Ulzburg Süd, Übergang zur A2 Richtung Norderstedt Mitte und Neumünster und Hamburg Eidelstedt, Übergang zu den S-Bahn-Linien S3 und S5).

Taxibestellung auf einen Blick:

  1. Sie planen eine Fahrt auf der Linie A1 der AKN (Ulzburg Süd - Hamburg Eidelstedt).
  2. Anruf unter 04191/933 933, damit wir Ihnen ein rollstuhlgerechtes Taxi bestellen können.
  3. Vorlaufzeit zur Bestellung des Taxis: bei geplanten Fahrten nach Möglichkeit 1 Tag vor der Fahrt.
  4. Bei kurzfristigen Anmeldungen bemühen wir uns, schnellstmöglich ein Taxi für Sie zu bestellen. Wir können dies aber nicht gewährleisten. Das richtet sich nach der Verfügbarkeit bei den angefragten Taxiunternehmen.

Auf der AKN Linie A2 (Neumünster-Ulzburg Süd-Norderstedt Mitte) sind unsere barrierefreien LINT 54-Fahrzeuge im Einsatz. Ab dem 15.12.2024 werden nun auf der Linie A3 (Ulzburg Süd-Barmstedt-Elmshorn) barrierefreie Niederflur-Fahrzeuge vom Typ LINT 41 eingesetzt. In Einzelfällen kann es auf der Linie A3 noch zum Einsatz älterer Fahrzeuge kommen, die nicht barrierefrei sind.

Welche Rollstühle können befördert werden?

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Das ist gut so. Für die sichere Mitnahme müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Tragfähigkeit des Fußbodens und der Hilfen (Rampen, Überfahrhilfen, Aufzüge) muss ausreichend sein. Auch müssen die Rollstuhlfahrenden ohne Rangieren den vorgesehenen Platz parallel zur Fahrtrichtung des Zuges einnehmen können. Ansonsten sind Gefährdungen, zum Beispiel bei Schnellbremsungen im Gefahrenfall durch Kippen des Rollstuhls, für den Nutzer aber auch die umstehenden Fahrgäste unvermeidlich.

Es gilt daher ein zulässiges Höchstgewicht von 300 kg (einschließlich Rollstuhl, Fahrer:in und Gepäck) sowie eine maximale Breite von 70cm und eine größte Länge von 1,3m.

Bei deutlich wahrnehmbarer Überschreitung muss der Triebfahrzeugführende leider die Beförderung ausschließen. Das gilt auch für die Beförderung im Ersatzverkehr. Der Taxi- oder Busfahrende muss im Zweifelsfall entscheiden, ob eine sichere Mitfahrt möglich ist.

Danke für Ihr Verständnis.

 

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Hilfe:

Downloads

Mobilitätstraining

Informieren Sie sich in diesem Zuge doch auch über das von der AKN angebotene Mobilitätstraining mit Automatenschulung und Fahrtraining im Zug.