Live-Ticker
  • Aktuell:

    Alle Verbindungen verkehren nach Plan. Aktuell sind keine Störungen bekannt.

Tarif- und Beförderungsbedingungen der AKN Eisenbahn GmbH

  1. Die AKN Eisenbahn GmbH erbringt Leistungen im SPNV. Für diese Leistungen gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen der AKN in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit dem Fahrtantritt erkennen Sie die Bedingungen an.
  1. Soweit in den Tarif- und Beförderungsbedingungen der AKN nicht abweichend geregelt, gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Schleswig-Holstein-Tarifs, des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) und des DTV in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  1. Beachten Sie bitte, dass es untersagt ist,
    1. Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder aus dem Fahrzeug ragen zu lassen,
    2. Türen eigenmächtig während der Fahrt zu öffnen,
    3. Fahrzeuge zu verunreinigen oder zu beschädigen,
    4. In den Fahrzeugen zu rauchen und alkoholhaltige Getränke zu konsumieren,
    5. Verkaufsgeschäfte durchzuführen, Druckschriften zu verteilen oder Fahrgäste zu belästigen,
    6. Sicherheitsvorrichtungen der Fahrzeuge ohne Anzeichen einer Notfallsituation zu betätigen.

Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte 3. 1.-6. hält es sich die AKN offen, zivilrechtliche Maßnahmen zu erheben.

  1. Ein Fahrtantritt ist ausschließlich mit einer gültigen Fahrkarte erlaubt. Hierzu stehen Ihnen folgende Vertriebswege zu Verfügung:
    1. Fahrkartenautomaten an allen Stationen der Linien A1, A2 und A3. Die Übersicht aller Haltestellen finden Sie HIER.
    2. AKN eigene Servicestellen in Kaltenkirchen und Quickborn sowie das TUI Reisebüro in Bad Bramstedt. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie HIER.
    3. Alle Verkaufsstellen der unter 2. Genannten Tarife finden Sie unter:
      1. https://www.nah.sh/assets/01_NSH/Verkaufsstellen_SH-Tarif.pdf oder
      2. https://www.hvv.de/de/servicestellen
    4. elektronische Vertriebswege der Verbund-/Gemeinschaftstarife (wie z.B. die hvv-App, der hvv - Onlineshop und der Onlineshop | NAH.SH des Schleswig-Holstein-Tarifs. Bei Nutzung eines mobilen Endgerätes muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt gelöst und heruntergeladen werden.

Sind keine Fahrkarten vor Ort erhältlich, geben Sie bitte beim Zugbegleitpersonal oder beim Triebfahrzeugführenden Bescheid.

  1. Das Fahrgeld ist in einem zum Fahrpreis angemessen Umfang passend/abgezählt bereit zu halten. Beschädigte Münzen/Geldscheine werden nicht angenommen.
    1. Die Fahrkartenautomaten nehmen keine Ein- und Zwei-Cent-Münzen entgegen.
    2. Die Fahrkartenautomaten sind zur Rückgabe von Wechselgeld nur innerhalb bestimmter Wertgrenzen ausgestattet. Soweit mit dem Wechselgeldbestand die Herausgabe des Wechselgeldes nicht gewährleistet werden kann, ist die Zahlung des Fahrgeldes passend vorzunehmen.
    3. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorgebracht werden. Für die Beanstandung von Wechselgeld aus Automaten gelten die an den einzelnen Automaten angebrachten Hinweise.
    4. An bestimmten Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten ist auch die bargeldlose Zahlung (z.B. per EC-Karte/GiroCard) zulässig. Ein Anspruch auf diesen Zahlungsweg besteht nicht.
  1. Für Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erheben wir das jeweils in den anzuwendenden Tarifen bzw. in der Eisenbahnverkehrsordnung aufgeführte erhöhte Beförderungsentgelt. Im Bereich des hvv sind dies z.B. bis zu 60 Euro.
  1. Für die Anerkennung der BahnCard, der entsprechenden Ländertickets und des Quer-durchs-Land-Tickets gelten die entsprechenden Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.
  1. Für die Beförderung von Kindern gelten die Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.
  1. Im hvv-Tarif ist die Fahrradmitnahme in der AKN kostenfrei, Mo-Fr zwischen 6 Uhr und 9 Uhr sowie zwischen 16 Uhr und 18 Uhr sind Fahrräder von der Mitnahme  ausgeschlossen. Zu Fahrkarten von/nach außerhalb des hvv-Tarifgebietes ist je nach Fahrkarte des Fahrgastes eine Fahrradkarte des Schleswig-Holstein-Tarifes oder des bundesweiten Tarifs (gemäß Beförderungsbestimmungen Anstoßverkehr) zu lösen. Die Türbereiche vor den Führerständen und die Sitzbereiche sind freizuhalten. In den neueren blauen Lint54-Fahrzeugen können bis zu fünf Fahrräder und in den Lint41-Fahrzeugen zwei Fahrräder je Mehrzweckbereich mitgenommen werden. Das Fahrrad ist während der Fahrt festzuhalten oder festzuschnallen. Die Türbereiche vor den Führerständen und die Sitzbereiche sind freizuhalten und Gepäck ist abzunehmen. Fahrgäste mit Kinderwagen, Gepäck und mobilitätseingeschränkte Personen haben Vorrang.
  1. Die Beförderung von Tieren, soweit von ihnen keine Gefährdung des Betriebes oder eine Gefährdung und Belästigung anderer Fahrgäste ausgeht, ist nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gestattet. Darüber hinaus gilt:
    1. Kleine und ungefährliche Tiere (bis zur Größe einer Hauskatze) dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.
    2. Hunde, die größer als eine Hauskatze sind bzw. nicht in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und sind anzuleinen. Eine Gefährdung Mitreisender ist auszuschließen (ggf. mittels Maulkorb o.ä.). Das Beförderungsentgelt richtet sich nach dem Tarif der Fahrkarte des Hundebesitzers.
    3. Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen und werden unentgeltlich befördert.
    4. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  1. Es droht ein Ausschluss von der Fahrt, sofern Sie mit Ihrem Verhalten andere Fahrgäste belästigen oder den Betriebsablauf gefährden und dies auf unser Verlangen nicht umgehend einstellen.
  1. Entschädigungen und Erstattungen leistet die AKN auf Grundlage der gesetzlichen Fahrgastrechte. Weiterführende Informationen zu den Rechten im Eisenbahnverkehr sind im Internet unter  www.fahrgastrechte.info einsehbar. Nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Referat Fahrgastrechte, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel.: 0228/30795-400,  www.eba.bund.de Online-Beschwerdeformular in der Rubrik "Fahrgastrechte

 

Weitere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen auf einen Blick

Den aktuellen Gemeinschaftstarif einschließlich der Beförderungsbedingungen des hvv finden Sie auf dieser Seite als Download:
https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif

Die aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif) finden Sie auf dieser Seite:
https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/

Nähere Informationen zum Schleswig-Holstein-Tarif finden Sie unter www.nah.sh

Zu den Fahrgastrechten geht es HIER.