Fahrgastrechte & Garantien
Leider sind im Bahnverkehr Verspätungen und Zugausfälle nicht immer vermeidbar. Sollte Ihre Fahrt mit uns mal nicht planmäßig verlaufen, können Erstattungsansprüche aufgrund von Fahrgastrechten oder eine Kundengarantie bestehen. Für die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten die Bestimmungen der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung. Ab den 07.06.2023 ist die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in einer neuen Fassung in Kraft getreten. Somit wurde die EU-Richtlinie 2021/782 umgesetzt. Damit gelten einheitliche Fahrgastrechte und -pflichten im Schienenpersonen-Verkehr. Die bei der AKN ausgegebenen Fahrkarten gelten zwischen ihrem jeweiligen Start- und Zielort als Durchgangsfahrkarten. Die Kundengarantie greift, wenn Sie eine Fahrkarte zum SH-Tarif besitzen. Die hvv Garantie wurde mit Einführung des Deutschlandtickets ab 1. Mai 2023 ausgesetzt.
Den Antrag für Erstattungen aufgrund der NAH.SH-Kundengarantie richten Sie bitte direkt an www.nah.sh
Es gelten für Sie als Reisenden folgende Regelungen für die R-, S- und A-Bahn-Linien (AKN) im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) und dem Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarifgebiet). Bei eigenem Verschulden gelten diese nicht:
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50%.
- Zeitfahrkarten (z.B. Wochen- oder Monatskarten) und Tageskarten werden pauschal mit 1,50 € je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt.
- Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitkarte liegen. Das gilt auch für das Deutschlandticket.
- Entschädigungsbeträge von weniger als 4 € werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber:innen von Zeitkarten Verspätungen gesammelt geltend machen. Bei Zeitkarten des Nahverkehrs werden insgesamt maximal 25% des Zeitkartenwertes entschädigt.
- Wird entschädigt, so kann der Fahrgast zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.
- Wird eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erwartet, können Sie als Fahrgast von Ihrer Reise zurücktreten. Sie können sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Sind Sie bereits eine Teilstrecke gefahren, wird der Fahrpreis anteilig erstattet.
- Werden mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erwartet, können Sie einen anderen nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Entstehen Ihnen zusätzliche Kosten wie z.B. Produkt- oder Umwegzuschläge, müssen Sie diese zunächst auslegen und sich später erstatten lassen.
- Bei stark ermäßigten Fahrkarten, wie z. B. Deutschlandticket, Ländertickets, „Quer-durchs-Land-Tickets“, sowie SemesterTickets können Sie keine Entschädigung beantragen.
- Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr gilt folgendes: Sie haben das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 120 € erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn der Zug ausfällt und es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.
- Eine umfassende Darstellung und weitere Informationen über die Fahrgastrechte erhalten Sie unter den unten angegebenen Verlinkungen.
Wege zur Entschädigung
Für Ansprüche aus den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr, steht das folgende Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung https://fahrgastrechte.info/wp-content/ uploads/2021/12/Fahrgastrechte_Formular.pdf. Sie können es auch postalisch an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main versenden. Dieses Formular ist auch in allen Servicestellen bei den jeweiligen Eisenbahnunternehmen erhältlich.
Dies Formular wird zusammen mit der abgelaufenen Fahrkarte (bei noch nicht abgelaufenen Fahrkarten genügt eine Kopie) bei dem Eisenbahnunternehmen abgegeben, das die Verspätung verursacht hat oder in einer unserer Servicestellen.
HIER finden Sie alle Informationen des hvv.
HIER geht es zur NAH.SH-Garantie für Schleswig-Holstein.
HIER gelangen Sie zum DTV-Servicecenter.
HIER gelangen Sie zu unseren häufig gestellten Fragen.
Sonstige Beschwerden, Schlichtungsstelle, Eisenbahn-Bundesamt
Mit sonstigen Beschwerden, die im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag mit der AKN stehen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundendialog. Sollten Sie mit den Entscheidungen der AKN zu Ihren Einwänden nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden.
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030/6449933-0
E-Mail: kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de
Nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte ist das:
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Referat Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
Bürgertelefon: + 49 228 30795 - 400
Website: www.eba.bund.de